Rechtsprechung
BVerwG, 25.05.1972 - VII B 10.72 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 26.07.1971 - I (IV) 345/69
- BVerwG, 25.05.1972 - VII B 10.72
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.11.1971 - VII C 31.70
Freie Entfaltung der Persönlichkeit - Grundrechtlicher Schutz einer …
Auszug aus BVerwG, 25.05.1972 - VII B 10.72
Die Frage, ob § 2 GFaG gegen das Grundgesetz verstößt, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 19. November 1971 - BVerwG VII C 31.70 - (inzwischen auszugsweise abgedruckt in NJW 1972, 917 und MDR 1972, 447) erneut geprüft.Dem Kläger ist zuzugeben, daß eine "totale Entwertung des deutschen Doktor-Titels" (Formulierung aus dem Schriftsatz des Klägers vom 11. April 1972) den von dem Gesetz erstrebten Schutz deutscher akademischer Grade (vgl. MDR 1972, 447 [448 linke Spalte]) in Frage stellen müßte.
- BVerwG, 23.06.1967 - VII C 20.66
Verfassungsmäßigkeit des § 2 Gesetz über die Führung akademischer Grade (GFaG) - …
Auszug aus BVerwG, 25.05.1972 - VII B 10.72
Wenn auch in Deutschland ein Institut ohne wissenschaftlichen Rang, eine sogenannte Doktor-Fabrik, wie sie das Urteil des Senats vom 23. Juni 1967 (BVerwGE 27, 222 [225]) betraf, einen ohne weiteres zu führenden Doktor-Grad verleihen könnte, dann würde das Erfordernis der Genehmigung bei einem ausländischen Doktor-Grad jedenfalls nicht mehr damit zu rechtfertigen sein, daß die deutschen akademischen Grade wegen ihrer Bedeutung für die Wissenschaft und für den zur Führung Berechtigten geschützt werden müßten.
- BVerwG, 21.06.1979 - 7 B 140.79
Antrag auf Genehmigung zum Führen eines ausländischen akademischen Grades - …
Vielmehr hat das Bundesverwaltungsgericht auch in späteren - übrigens vom Berufungsgericht zum Teil erwähnten (S. 7 des Urteilsabdrucks) - Entscheidungen die Verfassungsmäßigkeit der genannten Vorschrift erneut geprüft und sich dabei mit den Gesichtspunkten auseinandergesetzt, die die Beschwerde hervorhebt; dabei hat der beschließende Senat insbesondere dargelegt, daß und weshalb die Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 20, 150 nicht zur Verfassungswidrigkeit des § 2 GFaG führen können (vgl. BVerwGE 39, 77 [78 ff.], Beschluß vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 7 B 163.76 - in Buchholz 421.11 § 2 GFaG Nr. 5 sowie den in diesem Beschluß erwähnten Beschluß vom 25. Mai 1972 - BVerwG 7 B 10.72 - die gegen den Beschluß vom 25. Mai 1972 eingelegte Verfassungsbeschwerde ist vom Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 1. August 1973 - 1 BvR 5/72 - nicht zur Entscheidung angenommen worden).